1959
Die Türkei bewirbt sich um Mitgliedschaft in der EWG.
1957
Die Römischen Verträge, am 25. März von der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Belgien, den Niederlanden und Luxemburg unterzeichnet, begründen die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft). Dieser gemeinsame Markt gewährt Bürgern der sechs Mitgliedstaaten freien Personalverkehr.
1955
Am 5. Mai wird mit dem Inkrafttreten der Pariser Verträge die Besatzung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) für beendet erklärt.
Die BRD wird als „souveräner“ Staat Mitglied der NATO (North Atlantic Treaty Organization). Allerdings bleiben die Truppen der Alliierten weiterhin auf westdeutschem Boden stationiert.
Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) tritt am 14. Mai dem Warschauer Pakt bei.
Am 20. Dezember schließt die westdeutsche Regierung in Rom das erste bilaterale Anwerbeabkommen mit Italien ab. Diese Vereinbarung gilt für 100.000 Arbeiter.
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